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Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro

Auf der Grundlage der Preußischen Städteordnung vom 19. November 1808 wurde in Berlin im April 1809 eine Stadtverordnetenversammlung gewählt, die am 25. April zehn besoldete und 15 unbesoldete Mitglieder für einen Magistrat bestimmte. Der König bestätigte am 8. Mai 1809 den Oberbürgermeister und am 6. Juli 1809 fand die Amtseinführung des neuen Magistrats statt. Mit Stadtverordnetenversammlung und Magistrat verfügte Berlin nun über Organe der kommunalen Selbstverwaltung, doch blieb die polizeiliche Kontrollfunktion - schon am 16. Dezember 1808 war ein Polizeipräsidium Berlin gebildet worden- gegenüber dem Magistrat unbenommen.
Um Berlins besonderer Stellung als Residenz zu entsprechen, wurde 1815 eigens eine "Regierung Berlin" gebildet. Nach sechs Jahren trat an ihre Stelle das preußische Innenministerium, bevor Berlin 1828 der Regierung in Potsdam unterstellt wurde.
Andererseits weiteten sich kommunale Kompetenzen Berlins aus: 1819 ging das Armenwesen und das niedere Schulwesen in städtische Verwaltung über und eine gemischte Deputation nahm ihre Arbeit dazu auf; ab 1829 eine eigene städtische Schuldeputation.

1831 trat eine modifizierte Städteordnung in Kraft, die die Leitung der städtischen Angelegenheiten von einer ehrenamtlich wirkenden Stadtverordnetenversammlung hin zu einem behördlich organisierten Magistrat verschob, dessen Beamte nun die Kommunalverwaltung wahrnahmen. Mit einem "Regulativ über das Geschäftsverfahren für den Magistrat in Berlin" vom 14. Juli 1834 wurde der Oberbürgermeister zum unmittelbaren Vorgesetzten aller Magistratsmitglieder und Kommunalbeamten bestimmt.

Die revidierte Fassung der Gemeindeordnung für die Stadt- und Landgemeinden Preußens vom 11. März 1850 aus dem Jahre 1853 wies dem Magistrat folgende "Geschäfte" zu: Ausführung von Gesetzen und Verordnungen sowie von Verfügungen ihm vorgesetzter Behörden, Vorbereitung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausführung "sofern er sich mit denselben einverstanden erklärt", Verwaltung der städtischen Anstalten, Verwaltung der Einkünfte der Stadtgemeinde, Verwaltung des Eigentums der Stadtgemeinde und Sicherung ihrer Rechte, Anstellung und Beaufsichtigung der Gemeindebeamten, Aufbewahrung der Urkunden und Akten der Stadtgemeinde, Vertretung der Stadtgemeinde nach außen sowie die Eintreibung und Verteilung der städtischen Gemeindeabgaben.
Der Polizeipräsident - zugleich in der Funktion des Regierungspräsidenten für Berlin - behielt die dominierende Position in der Stadt; er konnte jederzeit Aufgaben an sich ziehen und in kommunale Angelegenheiten eingreifen, ohne Magistrat oder Stadtverordnetenversammlung berücksichtigen zu müssen.

Auch die Erhebung Berlins zur Reichshauptstadt 1871 vermochte nicht, die konkurrierenden Zuständigkeiten staatlicher und städtischer Behörden für die Stadt Berlin zu beseitigen. Berlin unterstand nach wie vor der Provinzialregierung in Potsdam bzw. dem Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg. Für die Stadt regierten zwei preußische Behörden: das Polizeipräsidium und die Ministerial-, Militär- und Baukommission, die spätere preußische Bau- und Finanzdirektion. Damit lagen bedeutende Kompetenzen - das Bauwesen, die Finanzen und Steuern, der Verkehr und das Gewerbe - weiterhin außerhalb der Zuständigkeit der kommunalen Selbstverwaltung.
Der Oberbürgermeister musste nach wie vor vom preußischen König bestätigt werden. Der Magistrat kündigte im Jahre 1875 an, wegen dieser für eine Millionenstadt mit all ihren kommunalpolitischen Problemen unakzeptablen Kompetenzbeschneidung vor dem Reichsgericht zu klagen, was den Staat zum Einlenken bewog: 1876 verzichtete der Staat auf sein Recht an Straßen und Brücken und der Stadt oblagen endlich die Aufgaben von Verwaltung, Neu- und Ausbau sowie Unterhalt der öffentlichen Straßen, Plätze und Brücken, was zur Bildung einer städtischen Straßenpolizeibehörde führte.
Mit dem 1. April 1881 schied Berlin aus der Provinz Brandenburg aus und bildete einen eigenen Stadtkreis. Damit nahm die Stadt eine Sonderstellung im Verhältnis zur Provinz Brandenburg ein. Zwar hatte nun der Regierungspräsident in Potsdam keine Aufsichtsbefugnis bezüglich der Stadtverwaltung mehr, doch konnten der Oberpräsident der Provinz Brandenburg, zugleich Oberpräsident von Berlin, und der Polizeipräsident weiter in die städtische Verwaltung hineinregieren.

Zum 1. April 1912 wurde der Zweckverband Groß-Berlin gegründet, ein kommunales Bündnis, das Berlin und sein Umland mit dem Ziel verband, einheitliche Regelungen für den Verkehr, Städtebau, Grundstücksangelegenheiten usw. einzuführen. Es gelang jedoch keine einheitliche Stadtwirtschaft, und auch das Schul- und Armenwesen blieben zersplittert. Der "Verband Groß-Berlin" blieb vorerst eine Minimallösung, bis sich im Oktober 1917 ein "Bürgerausschuss Groß-Berlin" aus 45 Gemeinden und der Stadt Berlin zusammenfand, und die Vereinigung in einer neuen Großgemeinde vorbereitete.
Mit dem "Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin", das am 1. Oktober 1920 in Kraft trat, schloss sich die bisherige Stadt Berlin mit weiteren sieben Städten, 59 Landgemeinden und 27 Gutbezirken zusammen. Die Stadt wurde neu in 20 Bezirke gegliedert. Die alle vier Jahre zu wählende Stadtverordnetenversammlung bestimmte den Berliner Oberbürgermeister; der Magistrat bestand aus dem Bürgermeister und 18 besoldeten sowie 12 unbesoldeten Mitgliedern. Oberbürgermeister und Magistrat hatten die grundsätzliche Kompetenz für die gesamte Verwaltung. Dem Magistrat unterstanden 17 Deputationen für bestimmte Verwaltungsaufgaben, in denen Magistratsmitglieder, Stadtverordnete und Bürgerdeputierte mitarbeiteten.
Doch lag die Kommunalaufsicht weiter beim Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg, der auch das Bestätigungsrecht für die Magistratsmitglieder hatte. Ebenso behielt der Polizeipräsident zahlreiche Befugnisse: allgemeine Polizeiangelegenheiten, Gewerbeverwaltung, Gewerbeaufsicht, Wasserbauverwaltung, Gesundheitsverwaltung, Aufsicht über Theater, Kunst und Lichtspieltheater. Zudem hatten das Provinzialschulkollegium, die Preußische Bau- und Finanzdirektion, das Landeskulturamt, Rentenamt, Oberversicherungsamt u. a. preußische Staatsbehörden Befugnisse inne.

Mit dem "Gesetz über die vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts der Hauptstadt Berlin" vom 30. März 1931 wurde versucht, eine effizientere Verwaltung zu ermöglichen: Man vermehrte die Befugnisse des Oberbürgermeisters, der an Stelle des Magistrats Rechte als exekutive Behörde, als Gemeindevorstand erhielt. Er war nun für die Organisation der Verwaltung allein zuständig und nicht mehr an die Beschlüsse von Magistrat oder Stadtverordnetenversammlung gebunden. Gegenüber den Bürgermeistern und den Stadträten des Magistrats erhielt er Weisungsbefugnis. Der Magistrat selbst bestand aus Berufsbeamten: dem Oberbürgermeister, zwei Bürgermeistern, neun besoldeten und sechs unbesoldeten Stadträten. Der Verbesserung der Verwaltungsarbeit sollte auch die Bildung des Stadtgemeindeausschusses, dem der Oberbürgermeister als stimmberechtigter Vorsitzender angehörte, dienen. Mit 45 Stadtverordneten kleiner als die Stadtverordnetenversammlung und nicht öffentlich tagend, versprach man sich von dem Gremium effizientere Arbeit.

Nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten endete diese demokratische Selbstverwaltung Berlins. Nach den Wahlen vom 12. März 1933 begann die Umstrukturierung der städtischen Behörden nach dem Führerprinzip, der Abbau der städtischen Selbstverwaltungsrechte und der Befugnisse des Oberbürgermeisters.
Der Vorsitzende der NSDAP-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung wurde als "Kommissar zu besonderen Verwendung" am 14. März dem Oberbürgermeister vorgesetzt. Er verfügte über ein Eingriffsrecht in alle Maßnahmen der städtischen Verwaltung. Am 18. März wurden alle Stadträte, die nicht der NSDAP angehörten, entlassen. In den Behörden wurden gemäß neuer gesetzlicher Regelungen alle Beschäftigten überprüft und gegebenenfalls entlassen.
Im Mai 1933 wurde die Funktion des "Staatskommissars" geschaffen. Der Staatskommissar hatte ein Vorschlags- und Vetorecht gegenüber dem Berliner Oberbürgermeister, der ihm wiederum über alle wesentlichen Vorgänge in der Verwaltung berichtspflichtig war. Er konnte an den Sitzungen der Gemeindekollegien teilnehmen, hatte das Recht zur Einsichtnahme in alle Akten und jederzeit zu allen Dienststellen Zutritt. Ab 15. November 1933 unterstand die Stadt Berlin nicht mehr dem Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg, sondern dem preußischen Ministerpräsidenten direkt, der die Aufsicht über seinen Staatskommissar ausübte. Der Magistrat erhielt die Bezeichnung "Stadtverwaltung Berlin", die Zuständigkeiten der Stadtverordnetenversammlung gingen endgültig auf den Stadtgemeindeausschuss über. Erst ab dem 15. Januar 1934 erhielt der Staatskommissar auch die bis dahin dem Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg zustehende Kommunalaufsicht. Damit fungierte der Staatskommissar als Staatsaufsichtsorgan, zunächst nur hinsichtlich der Gemeindeangelegenheiten. Doch schon zum 01. Mai 1934 übernahm er weitere Aufgaben des Oberpräsidenten, womit der Staatskommissar der Hauptstadt Berlin die Stellung einer staatlichen Behörde mit den Aufgaben eines Oberpräsidenten einnahm. "Leiter der Hauptstadt" war der Oberbürgermeister.
Durch das "Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der Reichshauptstadt Berlin" vom 1. Dezember 1936 erhielt Berlin ab 1937 eine neue Stadtverfassung. Sie wurde Stadtkreis mit den Aufgaben eines preußischen Provinzialverbandes. An die Spitze der Gemeindeverwaltung trat deshalb ein "Oberbürgermeister und Stadtpräsident" in Personalunion: als Oberbürgermeister und Leiter der Berliner Gemeindeverwaltung und zugleich als Leiter der staatlichen Landesbehörde "Stadtpräsident".
Beide Verwaltungen hatten verschiedene Zuständigkeitsbereiche und arbeiteten unabhängig voneinander: Der Oberbürgermeister verfügte über 14 Landesbeamte als Beigeordnete; er wurde durch den Ersten Beigeordneten, den "Bürgermeister" vertreten. Er führte die Hauptverwaltung und hatte ein Weisungsrecht gegenüber den Bezirksbürgermeistern. An Entscheidungen des Oberbürgermeisters von "grundsätzlicher Bedeutung auf dem Gebiete des Städtebaus, des Verkehrs, der Kultur, der Kunst, der Presse und der Personalsteuern" war ein Beauftragter der NSDAP, der Gauleiter des Gaues Berlin, zu beteiligen. Als Landesbehörde bestand der "Stadtpräsident", der durch einen "Vizepräsidenten" vertreten wurde. Auf den Stadtpräsidenten gingen die Befugnisse des Staatskommissars über.
Die Doppelfunktion "Oberbürgermeister und Stadtpräsident" wurde gemäß einem Führererlass vom 1. April 1944 aufgelöst. Der Gauleiter Berlin der NSDAP wurde zunächst als "Stadtpräsident" mit der Leitung der Verwaltung der Reichshauptstadt beauftragt, bevor am 5. August 1944 daneben wieder ein "Regierungspräsident" als Landesbehörde installiert wurde.
Ein Oberbürgermeister war bis April 1945 im Amt. Als die russischen Truppen sich dem Berliner Rathaus näherten, verließen die Mitarbeiter gemeinsam mit dem Oberbürgermeister am 25. April das Rathaus.

Dem Magistrat von Berlin oblagen sämtliche Angelegenheiten der städtischen Verwaltung. Er konzentrierte sich dabei auf generelle Angelegenheiten; die speziellen Angelegenheiten oblagen Spezialverwaltungen.
Für die Bearbeitung dieser generellen Angelegenheiten, insbesondere der Aufgaben des Magistratskollegiums und des Oberbürgermeisters, waren dem Magistrat von Berlin ein "Generalbüro" und mehrere Spezialbüros (Zentralbüro, Kirchenbüro, Vereinigtes Büro) unmittelbar unterstellt. Dienstsitz der Behörde war immer das Berliner Rathaus. Allen Bürobeamten der städtischen Verwaltung (besoldete Gemeindebeamte) stand der "Bürodirektor des Magistrats" vor. Die Spezialbüros leiteten Bürovorsteher. Für die Kontrolle dieser Büros gab es Revisoren. Während ihres Bestehens trug die Behörde mehrere Bezeichnungen: ?Generalabteilung?, ?Central-Bureau?, ?Vereinigtes Büro?, ?Generalbüro?, ?Zentrale Hauptverwaltung? und ?Allgemeine Hauptverwaltung?.
Obgleich im 19. Jahrhundert durch die Differenzierung in der Verwaltung stets um einige Aufgaben entlastet, verblieben die Registraturen des Magistratskollegiums und der Berliner Oberbürgermeister bis 1945 beim Generalbüro. In diesem Zusammenhang sind auch die entsprechende Personalregistratur zu den Oberbürgermeistern und der anderen Magistratsmitgliedern im Generalbüro geführt worden.

Der Bestand setzt sich aus der Registratur des Magistratskollegiums und den nach Einführung des Bürosystems gebildeten Generalregistraturen des Magistrats sowie dem Schriftgut des Oberbürgermeisters zusammen.
Die ersten Akten des Vereinigten Büros wurden 1906 in das Stadtarchiv gegeben. Die nächste Aktenabgabe erfolgte 1941. Die Akten des Generalbüros wurden im Zweiten Weltkrieg ausgelagert und bis 1962 in das Stadtarchiv zurückgeführt.

Enthält:
Amtshilfe.- Amtsschilder.- Arbeiterverhältnisse.- Atteste.- Ausstellungen.- Bauordnungen.- Bauverwaltung.- Besuche.- Bezirksverwaltungen.- Bezirksverwaltungsgericht.- Beschwerden.- Brennstoffbedarf.- Büro für Eigenunfallversicherung.- Cholera.- Denkmäler.- Deputationen.- Desinfektionsanstalten.- Dienstaufsicht.- Dienstwohnungen.- Ehrenbürgerrecht.- Einquartierungswesen.- Feierlichkeiten.- Feuersozietät.- Flaggenwesen.- Gemeindeausschuss.- Geschäftsangelegenheiten (Bedürfnisse und Verfahren).- Geschichte Berlins.- Gesundheitswesen.- Gratulationen.- Groß-Berlin (Bildung der Einheitsgemeinde).- Hauptfürsorgestelle.- Hauptluftschutzstelle.- Hauptwahlamt.- Haushaltssachen (auch Behandlung Gemeinnütziger Gegenstände und Unterstützung von Vereinen).- Hebammensachen.- Heeresfachschule.- Hilfsdienstpflicht.- Huldigungen.- Hypotheken.- Jugendfürsorge.- Justiz.- Kassensachen.- Klassensteuer.- Königliche Haussachen.- Kohlenverkauf.- Kollekten.- Kommunalbeamte und Arbeiter städtischer Betriebe und Einrichtungen.- Krankenhäuser.- Kriegsbüros.- Kundgebungen.- Landkäufe und Verpachtungen.- Landschaftssachen.- Leichenbegängnisse.- Lieferungen.- Magistratssitzungen und -verfügungen.- Marktsachen.- Militärbüro.- Nachrichtenamt.- Notstandssachen.- Ordenssachen.- Organisationsausschuss.- Parteien und Organisationen.- Pensenpläne.- Personalkommission.- Petitionen.- Personalhaushalt.- Pfandbriefinstitut.- Polizeiverwaltung (u. a. Haushalt, Präsidium und Verordnungen).- Post.- Presse.- Preisprüfungsstelle.- Prozesse.- Rathausverwaltung.- Registratur.- Reichsbanknebenstellen.- Reichs- und Staatsbehörden.- Reichsversicherungen.- Reparationen.- Schiedsstellen.- Schützengilde.- Schulsachen.- Staatsverfassung.- Stadtbezirke.- Stadtausschuss.- Stadtarchiv.- Stadtverordnetenversammlung (Wahlen, Vertreter, Beschlüsse).- Stadtgemeindeausschuss.- Stadtrechnungskammer.- Städteordnung.- Städtische Betriebe.- Städtetag.- Städtische Ehrenpreise.- Standesämter.- Statistisches Amt.- Straßenpflasterung und -erleuchtung.- Steuern.- Streiks.- Tarifvertragsamt.- Testamente und Stiftungen.- Überwachungsamt.- Vereine.- Vereinigtes Büro.- Verordnungen.- Verschiedenes.- Versicherungsamt.- Verwaltungsberichte.- Verwaltungsseminar.- Viehseuchen.- Vorträge.- Wirtschaft.- Wohlfahrtswesen.

Erschlossen: 3863 [AE] 112,00 [lfm]

Laufzeit:
(1705 -) 1809 - 1945

Benutzung:
Datenbank, Findbuch
Film
BenutzungsbeschränkungFindmittel (Image)

Verweise:

-> LAB A Rep. 000-02-01 Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin
-> LAB A Rep. 029 Regierung Berlin
-> LAB A Rep. 500 Rat zu Berlin
-> LAB A Rep. 550 Magistrat der vereinigten Residenzstadt Berlin (ab 1709)
-> LAB A Pr.Br.Rep. 030 Polizeipräsidium Berlin
-> LAB A Pr.Br.Rep. 042 Preußische Bau- und Finanzdirektion
-> LAB A Pr.Br.Rep. 057 Stadtpräsident der Reichshauptstadt Berlin

Literatur:
-> Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin, hrsg. vom Magistrat der Stadt Berlin, für die Jahre 1829 bis 1840 (Berlin 1842); für die Jahre 1841-1850 (Berlin 1853); für die Jahre 1851-1860 (Berlin 1863).
-> Bericht über die Gemeindeverwaltung der Stadt Berlin, hrsg. vom Magistrat der Stadt Berlin, für die Jahre 1861-1876 (3 Teile, Berlin 1879-1881); für die Jahre 1877-1881 (3 Teile, Berlin 1883-1885); für die Jahre 1882-1888 (3 Teile, Berlin 1889/90); für die Jahre 1889-1895 (3 Teile, Berlin 1898-1900); für die Jahre 1885-1900 (Berlin 1904/05); für die Jahre 1901-1905 (3 Teile, Berlin 1907-1910); für die Jahre 1906-1910 (3 Teile, Berlin 1912).
-> Bestandsübersicht des Magistrat der Stadt Berlin - Generalbüro. In: Beiträge, Dokumente, Informationen des Archivs der Hauptstadt der DDR, Jg. 8, 1971, S. 136-138.
-> Das Gemeindeverfassungsrecht der Stadt Berlin, unter besonderer Berücksichtigung des Gesetzes über die vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts für die Hauptstadt Berlin vom 30. März 1931 zusammengest. u. erl. von Ernst Graf v. Hardenberg-Schattschneider und Theobald Mosheim, Berlin 1931.
-> Monographien Deutscher Städte, hrsg. von Erwin Stein, Bd. VIII Berlin, Oldenburg i. Gr. 1914.
-> Personalnachweisungen der Berliner Gemeindeverwaltung, diverse Jahrgangsbände, 1864-1920.
-> Stadtoberhäupter. Biografien Berliner Bürgermeister im 19. und 20. Jahrhundert, hrsg. von Wolfgang Ribbe, Berlin 1992 (= Berliner Lebensbilder 7).
-> Verwaltungsberichte der Stadt Berlin: 1. 1920/24 (1926); - 2. 1924/27 (1929); 3. 1932/36 (1937).
-> Verfassung und Verwaltung der Reichshauptstadt Berlin, auf der Grundlage des Gesetzes über die Verfassung und Verwaltung der Reichshauptstadt Berlin vom 1. Dezember 1936, dargest. u. erl. von Rudolf Suthoff-Groß und Ernst Luther, Berlin 1938 (= Taschengesetzsammlung 186).
-> Clauswitz, Paul: Die Städteordnung von 1808 und die Stadt Berlin. Festschrift zur hundertjährigen Gedenkfeier der Einführung der Städteordnung, Berlin 1908.
-> Dirks, Christian; Simon, Hermann (Hrsg.): ... auf dem Dienstweg. Die Verfolgung von Beamten, Angestellten und Arbeitern der Stadt Berlin 1933 bis 1945. Schriftenreihe des Centrum Judaicum, Bd. 9, Berlin 2010.
-> Fieber, Hans-Joachim; Dannemann, Eva: An der Spitze Berlins. Biographisches und Kommunalpolitisches zu den Stadtoberhäuptern Berlins von den Anfängen bis zur Reichshauptstadt 1244-1871 (Erster Teil) und von 1871 bis zu Gegenwart (Zweiter Teil), Berlin 1994 und 1995.
-> Kutzsch, Gerhard: Verwaltung und Selbstverwaltung in Berlin unter der ersten Städteordnung. In: Jahrbuch für brandenburgische Landesgeschichte 13 (1962), S. 22-38.
-> Schrader, Kurt: Die Verwaltung Berlins von der Residenzstadt des Kurfürsten Friedrich Wilhelm bis zur Reichshauptstadt unter besonderer Berücksichtigung der Stellung der Stadtverwaltung zu den oberen preußischen Staatsbehörden und mit einem Abriss der Behördengeschichte der Berliner Regierung, Berlin 1963.
-> Schroll, Heike: Spurensicherung - Die Bestände des Stadtarchivs Berlin und ihr Schicksal durch den zweiten Weltkrieg. Berlin 2000.
-> Wölbling, Paul: Berliner Stadtrecht. Ein Handbuch des Verwaltungsrechts der Stadt Berlin, Berlin 1911.

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